Auskunftspflicht des Vermieters

Auskunftspflicht des Vermieters

 

Beim Abschluss des Mietvertrages haben beide Vertragspartner gegenüber dem jeweils anderen die Pflicht, bestimmte Auskünfte zu erteilen – allerdings nicht unbegrenzt.

Auskunftspflicht des Vermieters

Eine Aufklärungspflicht ist immer gegeben, wenn ein bestimmter Umstand für die Entscheidung des Vertragspartners wesentlich erscheint, oder dieser ausdrücklich danach gefragt hat. Eine Verletzung der Aufklärungspflichten kann zur Rückgängigmachung des Vertrages führen.
Beim Mietvertrag bezieht sich die Aufklärungspflicht des Vermieters ohne ausdrückliche Nachfrage des künftigen Mieters auf alle Umstände, die die Nutzung der Mietsache beeinträchtigen können, z.B.:

  • Höhe der Nebenkosten / Betriebskosten
  • geplantes Geltendmachen von Eigenbedarf
  • harmonisches Zusammenleben der Hausgemeinschaft
  • geplanter Verkauf des Mietobjekts
  • laute Nachbarn
  • Bestehen einer Baugenehmigung für das Mietobjekt
  • Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung

Was muss zum Mietobjekt nicht beantwortet werden?

Auf Fragen zu Nachteilen des Mietobjekts aufgrund seiner Lage muss der Vermieter jedoch nur auf konkrete Nachfrage antworten und auch nur dann, wenn durch diese Gegebenheiten erhebliche Belästigungen entstehen können. Z.B.:

  • Prostitution in der Umgebung
  • schlechte Anbindung an öffentlichen Nahverkehr

Fragen hinsichtlich persönlicher Verhältnisse der anderen Mieter muss bzw. darf der Vermieter nicht beantworten, z.B.:

  • Religionszugehörigkeit
  • Beruf

 

Haben Sie noch offene Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich und kostenlos – wir helfen Ihnen bei Ihren Anliegen.

 


Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mit gemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Leitung Niederlassung Nymphenburg
Abteilungsleitung Immobilienverkauf
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Immobilienverkauf | Immobilienvermietung
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