Bundestag verabschiedet Gebäudeenergiegesetz

Bundestag verabschiedet Gebäudeenergiegesetz

Am 19. Juni 2020 hat der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Künftig soll dieses Gesetz alle gesetzlichen Vorgaben im Bereich Gebäude und Erneuerbare Energien zusammenfassen. Stimmt der Bundestag dem Gesetz im Juli zu, könnte es Anfang Oktober 2020 in Kraft treten.

Seit mehreren Jahren läuft das Gesetzgebungsverfahren bereits. Eigentlich sollte es die Vorgaben im Gebäudebereich vereinheitlichen und vereinfachen. Übersichtlicher wird es wohl kaum werden mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es wird zwar mehrere andere Gesetze ersetzen (wie die EnEV und das EEWärmeG), doch viele komplizierte Vorgaben, umfassendere Regelungen und Verweise machen das Gebäudeenergiegesetz keinesfalls einfacher als seine Vorgänger.

Der wichtigste Punkt für Bauherren zuerst: Die Neubau-Vorgaben bleiben vom GEG unangetastet. Das derzeit verpflichtende Mindestniveau der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird zum Niedrigstenergiegebäude erklärt und behält damit nach wie vor Gültigkeit. Ebenso Teil der Bundestagsentscheidung war die Streichung des sogenannten 52-Gigawatt-Solardeckels im EEG.

Baulicher Wärmeschutz als Grundlage

Im Mittelpunkt des Gebäudeenergiegesetzes steht die Begrenzung des Energiebedarfs eines Gebäudes durch einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz, vor allem durch gute Dämmung, gute Fenster und die Vermeidung von Wärmebrückenverlusten. Somit stellt das Gesetz das Prinzip der Energieeinsparung über das der umweltfreundlicheren Energieerzeugung und verfolgt in erster Linie den Ansatz, den Primärenergiebedarf von Gebäuden gering zu halten. Erneuerbare Energien sollen dann den verbleibenden Energiebedarf decken.

Während es im Bereich Neubau kaum Änderungen geben wird, sind für gebrauchte Immobilien einige Verschärfungen geplant, wie zum Beispiel beim Einsatz von Ölheizungen. Die energetischen Vorgaben bei Sanierungsmaßnahmen werden aber nicht verschärft.

Laut Artikel 82 unseres Grundgesetzes, kann jedes Gesetz selbst bestimmen, ab wann es in Kraft tritt. Wir haben es in den letzten Wochen erlebt, dass dies auch sehr kurzfristig sein kann. Wenn ein Gesetz keinen Termin festlegt, ab dem es in Kraft tritt – und im GEG-Entwurf wird kein Datum genannt – so tritt es laut Grundgesetz „mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist.“

In der optimistischen Variante könnte das GEG demnach ab 1. August 2020 in Kraft treten, wobei der soweit öffentlich bekannte Gesetzentwurf selbst etliche Übergangstermine festschreibt.

Sie möchten wissen, ob sich eine energietechnische Optimierung Ihrer Immobilie vor dem Verkauf lohnt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Nicht fündig geworden:

 

https://de.wikipedia.org/wiki/GEG

https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/solarenergie

 


 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © synovec/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Diese Gesetze muss Ihr Makler kennen

Bei seiner Arbeit bietet ein Makler viele Dienstleistungen rund um Kauf und Verkauf von Immobilien an. Dazu ist ein breites Wissen zu ganz unterschiedlichen Themen notwendig. Ein seriöser und kompetenter Makler kennt zum Beispiel alle Verordnungen und Gesetze, die für die Immobilien- und Wohnwirtschaft vonnöten sind. Ein kleiner Überblick. Damit beim Verkauf oder dem Erwerb…

Weiterlesen

Immobilienmakler Aying

Sie haben eine Immobilie welche sie vermieten oder verkaufen möchten und suchen nach entsprechenden Marktdaten? Wir sind für Sie tagesaktuell und bieten eine Übersicht des Marktes, verbunden mit aktuellen Marktdaten sowie historischen Daten. Wir sind […]

Weiterlesen

Immobilien Teilverkauf München Verbraucherhinweise

Stellungnahme Verbraucherhinweise BaFin zum Immobilien-Teilverkauf   Am 3. März 2023 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf ihrer Homepage Verbraucherhinweise zum Immobilien-Teilverkauf veröffentlicht. Beim Immobilien-Teilverkauf handelt es sich um ein junges und vielfach nachgefragtes Angebot. Es […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Michael Mühlmann

Dipl. Sachverständiger (DIA)
Geschäftsführender Gesellschafter
Abgeordneter im Bundeskongress für die Immobilienwirtschaft (BVFI)
Regionaldirektor München für den Bundesverband für die Immobilienwirtschaft (BVFI)


Motto:
Nach meiner Erfahrung sind im Immobiliengeschäft vergangene Erfolgsgeschichten in der Regel nicht auf neue Situationen anwendbar. Wir müssen uns ständig neu erfinden und mit innovativen neuen Geschäftsmodellen auf den Wandel der Zeit reagieren.

Kristina Kühn Verkaufsleitung

Kristina Kühn

Leitung Niederlassung Nymphenburg
Abteilungsleitung Immobilienverkauf
DEKRA zertifizierte Sachverständige D1
Immobilienmaklerin (IHK)
Grundstücks- und Hausverwalterin (IHK)




Motto:
Warten Sie nicht mit dem Kauf von Immobilien. Kaufen Sie eine Immobilie und warten Sie.

Jutta Mühlmann-Rab

Jutta Mühlmann-Rab

Diplom Kauffrau
Immobilienverkauf | Immobilienvermietung
Gesellschafterin der ISB München Immobilien GmbH
Abgeordnete im Bundeskongress für die Immobilienwirtschaft (BVFI)




Motto:
Um in der Immobilienbranche erfolgreich zu sein, müssen Sie immer und konsequent das Wohl Ihrer Kunden in den Vordergrund stellen. Wenn Sie das tun, werden Ihre persönlichen Erfolge Ihre größten Erwartungen übertreffen.

Leander Rab

Leander Rab

Immobilienverkauf
Assistenz

Motto:
Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen.

Hier könnte Ihr Name stehen

Wir stellen ein!
Immobilienmakler für den Immobilienverkauf


Jetzt bewerben!

Dipl.-Ing Felix Wittermann

Die Architekturpartner


Motto:
Werte nachhaltig schaffen. Mit Sachverstand, Erfahrung und dem Willen neue Wege zu gehen, bergen wir das gesamte Potenzial Ihrer Immobilie.

Carmen-Daniela Kracker

Immobilienfinanzierung - Finanzierungsexpertin

Nutzen Sie die Expertise unserer Finanzexpertin Carmen-Daniela Kracker, die bereits über 15 Jahre Erfahrung in der Realisierung von über 250 Immobilienprojekten vorweisen kann.

Dipl.-Ing. Barbara Leberfing

Die Architekturpartner


Motto:
Werte nachhaltig schaffen. Mit Sachverstand, Erfahrung und dem Willen neue Wege zu gehen, bergen wir das gesamte Potenzial Ihrer Immobilie.