Das Übergabeprotokoll für Wohnung und Haus

Das Übergabeprotokoll für Wohnung und Haus
Klarheit schaffen - Streit verhindern
für Verkauf und Vermietung
Möchten Sie spätere Streitigkeiten verhindern, so ist das Immobilien-Übergabeprotokoll für Wohnung und Haus ist ein wichtiger Schritt.
Am besten erstellt man das entsprechende Protokoll bei Tageslicht. Es macht wenig Sinn bei dunkler Nacht Immobilien zu übergeben, da hier nicht gewährleistet sein kann, dass man in jeden Winkel blicken kann.
Sie sollten das Protokoll in dreifacher Ausführung anfertigen. Meist vergisst man, dass man auch ein Übergabeprotokoll für Versorgungsanbieter benötigt. Wenn Sie bei einer Übergabe unsicher sind, können Sie einen Sachverständigen hinzuziehen. Wenn Sie Käufer oder Mieter sind, dann lassen Sie sich Besonderheiten in der Immobilie erklären. Hierunter kann eine Sauna, ein Pool mit Gegenstromanlage oder einfach die alltäglichen Dinge wie Stromzähler, Sicherungskasten, Anschlüsse für die Heizung, etc. fallen.
Im Grundsatz gibt es keine gesetzliche Verpflichtung ein Übergabeprotokoll zu erstellen. Ebenso ist es auch nicht geregelt, wer von den Parteien ein Protokoll anzufertigen hat. Dies übernehmen beispielsweise wir als Ihr Immobilienmakler, sofern wir bei der Vermietung oder Verkauf inkludiert waren.
Wichtig sind auch die Unterschriften der Beteiligten. Wenn Zeugen mit anwesend waren, dann bitte auch die Zeugen unterzeichnen lassen.
Wir haben Ihnen an dieser Stelle drei Dokumente zur Verfügung gestellt, welche wir Ihnen zum Download und Ihrer Nutzung zur Verfügung stellen.