FDP-Einfluss: Ampelkoalition lockert Klimaschutzvorgaben für Heizungen

FDP-Einfluss: Ampelkoalition lockert Klimaschutzvorgaben für Heizungen

 

Nach einer langen Diskussion hat die Ampelkoalition nun eine Einigung bezüglich der Vorgaben für Heizungsanlagen erzielt. Das Ziel, wonach zukünftig 65 Prozent erneuerbare Energien für die neu installierten Heizungen verwendet werden, bleibt bestehen. Allerdings wurden die Klimaschutzvorgaben aufgrund des Drucks der FDP etwas später eingeführt als ursprünglich geplant. Zusammenfassend gibt es folgende wichtige Veränderungen:

 

Gasheizungen erlaubt? Regelungen für Bestandsgebäude und Neubaugebiete

Wie sieht die Regelung für Gasheizungen aus? Ab 2024 dürfen Gasheizungen in Neubauten eingebaut werden, solange sie auf Wasserstoff umgerüstet werden können und das Gebäude nicht in einem Neubaugebiet liegt. Diese Vorschrift bezieht sich nur auf neue Gebäude in Neubaugebieten. Trotzdem können weiterhin Gasheizungen außerhalb von Neubaugebieten und im Bestand installiert werden, wenn eine Wärmeplanung vorliegt und die Heizungen auf Wasserstoff oder Biogas umgerüstet werden können. Es muss auch ein Plan für ein „klimaneutrales Gasnetz“ vorhanden sein. Wenn das nicht möglich ist, können Gasheizungen auch mit Biomasse, nicht leitungsgebundenem Wasserstoff oder seinen Derivaten betrieben werden. Ursprünglich war geplant, dass eine umrüstbare Gasheizung nur eingebaut werden darf, wenn ein verpflichtender Plan für den Aufbau eines Wasserstoffnetzes zur Verfügung steht.

Defekte Heizungen: Reparatur und Weiterbetrieb trotz Klimazielen

Könnten weitere Ausnahmen gemacht werden? Die ursprüngliche Vereinbarung der Koalition enthielt viele Ausnahmen und lange Fristen für die klimaneutrale Umrüstung. Im Grundsatz können defekte Heizungen repariert und weiterbetrieben werden. Wenn jedoch eine Heizung irreparabel ist und die neuen Bestimmungen gelten – was frühestens ab 2028 der Fall sein wird –, haben Hausbesitzer mindestens drei Jahre Zeit, um eine neue Heizung einzubauen, die das 65-Prozent-Ziel erreicht. Für Mehrfamilienhäuser gelten teilweise sogar Fristen von bis zu zehn Jahren.

Es gibt besondere Bestimmungen für ältere Hausbesitzer, die ihr eigenes Zuhause bewohnen, sowie für Personen, die Sozialhilfe beziehen oder wenn eine energetische Modernisierung unwirtschaftlich oder technisch nicht umsetzbar ist. Diese Ausnahmen sollen eine faire Berücksichtigung der individuellen Lebensumstände gewährleisten.

Was hat dies für Konsequenzen für Mieter und Vermieter? 

Das Eckpunktepapier stellt klare Bedingungen für Mieter und Vermieter auf. Die Belastung der Mieter soll nicht übermäßig sein, was für die SPD besonders wichtig ist. Gleichzeitig sollen Vermieter durch Anreize dazu ermutigt werden, in modernere Heizungssysteme zu investieren. Dies ist ein wichtiger Punkt für die FDP. Durch die Einigung ist nun folgende Regelung in Kraft getreten: Wenn der Vermieter in eine klimafreundliche Heizung investiert und Förderangebote nutzt, kann er eine „weitere Modernisierungsumlage“ geltend machen, sofern die Mieter finanziell unterstützt werden. Dadurch ist es dem Vermieter gestattet, die Miete zu erhöhen.

Wie sieht es in den Ballungsgebieten aus? 

Der Ausbau der Fernwärmenetze in Städten ist ein wichtiger Schritt, um mehr Häuser an erneuerbare Energiequellen anzuschließen. Um jedoch sicherzustellen, dass dies klimaneutral geschieht, müssen die Netze ab 2030 größtenteils auf erneuerbare Energien umgestellt werden, da sie momentan hauptsächlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Zusätzlich gibt es weitere Optionen wie elektrische Wärmepumpen und Solarthermie-Systeme, die durch Sonnenkollektoren Wasser erwärmen. Für gut isolierte Gebäude sind Stromdirektheizungen eine Option, während Ölheizungen in Verbindung mit einer Wärmepumpe nur an besonders kalten Tagen verwendet werden sollten, um die Spitzenlast auszugleichen. Die Wärmeleistung von Holzkaminen oder Pelletheizungen kann vollständig auf das 65-Prozent-Ziel angerechnet werden, sowohl für Neubauten als auch für bestehende Gebäude.

Wie soll der Staat die Bürger unterstützen? 

Die Koalitionsspitzen haben sich darauf geeinigt, dass der Klima- und Transformationsfonds zur finanziellen Förderung eingesetzt wird. Die Unterstützung soll die individuellen Bedürfnisse und sozialen Belastungen der breiten Bevölkerungsschicht berücksichtigen. Allerdings sind die Details, wie zum Beispiel die genaue Höhe der finanziellen Unterstützung, noch nicht bekannt.

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