Geldwäschegesetz

Kennen sie das Geldwäschegesetz? 

Dass der deutsche Immobilienmarkt immer mehr mafiöse Gruppen vor allem aus Russland und Italien anlockt, weiß auch die Bundesregierung: Von den erfassten 563 Verfahren zur organisierten Kriminalität etwa im Jahr 2016 waren sieben Prozent „Geldwäscheaktivitäten mittels Investitionen in Immobilien“, gab die Regierung im Juni 2018 bekannt. Zugleich wurde eine hohe Dunkelziffer eingeräumt. Für 2016 werden laut Regierung die Geldumsätze im Immobiliensektor auf 237,5 Milliarden Euro beziffert. 2016 seien wegen verdächtiger Aktivitäten im Immobilienbereich Vermögenswerte in Höhe von 61 Millionen Euro durch den Staat vorläufig gesichert worden. Dass es Kontrolldefizite des Staates gebe, räumte die Bundesregierung im Juni 2018 ebenfalls ein.

Um zu verhindern, dass illegale Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust werden, wurden auch der Financial Intelligence Unit (FIU) mehr Befugnisse und Kenntnis bei automatisiertem Datenabgleich mit der gemeinsamen Datenbank der Polizeien (INPOL Bund) eingeräumt, auch von Treffern im Bereich besonders geschützter Daten. Geldwäscherechtliche Pflichten sollen zudem auch für Versteigerungen durch die öffentliche Hand gelten, vor allem im gerichtlichen Zwangsversteigerungsverfahren.

Der FIU zufolge waren Verdachtsmeldungen bei Immobiliengeschäften häufig mit Barzahlungen begründet: Herkunft oder Verwendung der Mittel konnten nicht oder nur mit erheblichem Aufwand nachvollzogen werden. Ein weiterer Risikofaktor für Geldwäsche stellte wohl die Über- beziehungsweise Unterbewertung von Immobilien dar. Hier schilderten die Verpflichteten Vorgänge, bei denen unerklärliche Wertveränderungen derselben Immobilie festgestellt wurden, oft im Zusammenhang mit einem schnellen Weiterverkauf oder Konstellationen, bei denen Käufer und Verkäufer miteinander in Verbindung stehen. (Quelle Haufe.de)

Immobilienverkäufer sind verpflichtet zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nachzukommen. Wir, die ISB München Immobilien GmbH, stellen für Sie die Identität des Immobilienkäufers fest und lassen überprüfen, ob im nahen Umfeld Ihres Immobilienkäufers eine politisch exponierte Person existiert. Darüber hinaus ermitteln wir über unsere Partner, ob Ihr Kaufinteressent aus einem Hochrisikoland kommt oder auf Sanktionslisten bzw. Watchlists von Behörden verzeichnet ist. Das Ergebnis ist ein individueller Risikoreport, welcher es Ihnen und uns ermöglicht, das Immobilienverkaufsgeschäft bis zu einem gewissen Risikograd gesetzeskonform durchführen zu können oder wir davon abraten diesen Interessenten als Käufer zu nehmen.

Sie haben Fragen zum Geldwäschegesetz? Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie!

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