Die Scheidungsimmobilie - wenn der Ehe-Traum platzt!
Meist haben Eheleute Ihren Traum vom eigenen Eigenheim erfüllt. Doch was geschieht, wenn die Ehe zerbricht? Scheidung und Immobilie – hier entstehen eine Vielzahl von Fragen.
Bei einer Trennung sind einige Fragen im Vorfeld zwischen den Eheleuten zu klären. Wer bleibt im Haus wohnen und wer soll Eigentümer werden? Wer übernimmt die weitere Tilgung der Kredite? Oder soll die Immobilie verkauft werden?
Video: Scheidungsimmobilie
Eine Scheidung lässt die Eigentumsverhältnisse an der seinerzeit angeschafften Liegenschaft unberührt, auch wenn beide Eheleute – wie durchaus üblich – als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Hier steht dann die Frage der Werte-Auseinandersetzung zur Diskussion.
Hieraus ergeben sich verschiedene Ansätze:
Will keiner der Eheleute in der Immobilien bleiben, so ist dies in der Regel nach emotionalen Gründen zu verstehen. Ein Verkauf und die anschließende Aufteilung des Erlöses, unter Berücksichtigung möglicher Schulden, ist häufig ein guter Weg um die Gemeinschaft aufzuheben. Eine erfolgreiche Grundlage für den Immobilienverkauf ist eine ordentliche Wertermittlung der Immobilien.
Für Ihre neutrale Wertermittlung steht Ihnen unser Immobiliengutachter Michael Mühlmann zur Verfügung. Als Immobiliengutachter ist er schon von Berufswegen zur Neutralität verpflichtet.
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Ihr
Michael Mühlmann
Dipl. Sachverständiger (DIA)
Regionaldirektor München des Bundesverbandes BVFI
Abgeordneter im Bundeskonkress der Immobilienwirtschaft

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