Kommunale Wärmeplanung bedeutet nun genau was?

Kommunale Wärmeplanung bedeutet nun genau was?

 

Das Gesetz zur Wärmeregelung in Gemeinden ist ein wichtiger Teil der Umstellung auf umweltfreundliche Heizsysteme. Städte und Gemeinden werden dazu verpflichtet, Pläne für nachhaltige Heizkonzepte zu erstellen. Dadurch erhalten Hausbesitzer eine klare Vorstellung davon, welche Energietypen zukünftig an ihrem Standort verfügbar sein werden. Die Bundesregierung hat nun einen ersten Entwurf des neuen Gesetzes vorgelegt.

Am 13. Oktober wird das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung erstmals im Bundestag behandelt. Es soll am 1. Januar 2024 gemeinsam mit dem Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten. Nach dem aktuellen Entwurfsstand sind Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 1. Januar 2026 verpflichtet, Pläne für Fern- oder Nahwärmeleitungen bzw. Wasserstoff auszuarbeiten. Kleinere Kommunen müssen diese Pläne bis zum1. Januar vorlegen. Erst wenn die Verwaltungen ihre Pläne ausgearbeitet haben, sind Immobilienbesitzer auch dazu angehalten, ihr Heizsystem entsprechend auf erneuerbare Energien umzurüsten.

Die kommunale Wärmeplanung bildet die Grundlage für das Inkrafttreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes. Erst, wenn diesbezüglich alles vor Ort geregelt ist, gelten die neuen Bestimmungen bezüglich der Heizungsarten. Daher soll das sogenannte „Wärmeplanungsgesetz“ den Eigentümern insbesondere bei der Auswahl des richtigen Heizsystems Orientierung bieten. Wenn beispielsweise geplant ist, das Fernwärmenetz auszubauen und möglicherweise sogar eine Pflicht zum Anschluss besteht, müssen sich Eigentümer keine Sorgen über den Einbau einer Wärmepumpe machen.

Was versteht man unter Fernwärme? Um das Ziel von 65 Prozent erneuerbarer Energien zur Beheizung zu erreichen, soll das bestehende Fernwärmenetz weiter ausgebaut werden. Unter dem Begriff „Fernwärme“ versteht man hierbei den Anschluss an ein System, das Gebäude durch Rohre mit Wärme versorgt, die zentral in Kraft- oder Heizwerken erzeugt wurde.Ein eigenes Heizsystem wird für Haushalte, die an dieses Netz angeschlossen sind, nicht mehr benötigt.

Da der Großteil der bisherigen Fernwärmegewinnung noch auf fossilen Brennstoffen beruht, muss dies zunächst umgestellt werden, um das Ziel von 65 Prozent erneuerbaren Energien gemäß dem neuen GEG (Gebäudeenergiegesetz) zu erreichen. Die Bundesregierung plant bis zum Jahr 2030 eine Dekarbonisierung und einen größtenteils regenerativen Betrieb der Fernwärmenetze.

Kritikpunkte an dem Konzept der Fernwärme

Neben Kritik daran, dass Fernwärme immer noch größtenteils nicht klimaneutral ist, gibt es auch Bedenken bezüglich des Monopols örtlicher Anbieter. Haushalte, die ans Fernwärmenetz angeschlossen sind, können nicht einfach den Anbieter wechseln, sondern sind von lokalen Anbietern und deren Preisen abhängig.

 

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