Wer bezahlt den Immobilienmakler?
Maklerprovision München – das Maklergesetz
Verkauft ein Makler eine Immobilie, erhält er dafür eine Provision. Seit Dezember 2020 gibt es nun eine einheitliche Regelung, wer diese zahlt. Denn bisher gab es bundesweit ganz unterschiedliche Provisionsmodelle. Während in Bayern oder Nordrhein-Westfalen die Provision zwischen Verkäufer und Käufer geteilt wurde, zahlten diese in Hamburg oder Berlin die Käufer. Das neue Maklergesetz über die Provisionsteilung – das ändert sich nun bei der Maklerprovision München – das Maklergesetz.
- Kosten für Verkäufer in Bayern schon lange üblich
- Wonach richtet sich die Höhe der Provision?
- Was steht im Maklervertrag?
- Gibt es Ausnahmen?
- FAQ
Das neue Gesetz über die Regelung der Maklerkosten bringt an sich nichts Neues. Aber es vereinheitlicht, wie die Kosten für den Makler geregelt sind und sorgt so für mehr Transparenz beim Verkauf von Wohnimmobilien. Während in einigen Bundesländern die Provision schon seit langem geteilt wurde, zahlten in anderen Bundesländern diese nur die Käufer: die sogenannte Außenprovision. Diese wird jedoch mit der Neureglung der Maklerkosten abgeschafft. Künftig zahlen Verkäufer und Käufer den gleichen Teil der Provision. Zusätzlich legt das Gesetz fest, dass fort an Maklerverträge schriftlich festgehalten werden müssen, in denen die vereinbarten Leistungen des Maklers dokumentiert sind.
Für uns von der ISB München Immobilien GmbH ist die Provisionsteilung schon immer das fairste Provisionsmodell. Für Käufer bietet es natürlich den Vorteil, weniger Nebenkosten zu haben. Verkäufer profitieren durch die größere Transparenz der Kosten und den Leistungsumfang, den lokale Qualitätsmakler ihnen bieten, wie dem Besorgen aller verkaufsrelevanten Unterlagen, den Wohnflächenberechnungen, dem Erstellen eines professionellen Exposés, dem Interessentenmanagement, dem Durchführen von Besichtigungen, der Bonitätsprüfung der Interessenten, Notartermin, Kaufvertrag, Immobilienübergabe und vielem mehr.
Kosten für Verkäufer in Bayern schon lange üblich
Während sich einige Bundesländer mit der Neuregelung der Maklerkosten umstellen müssen, ändert sich in Bayern nicht sehr viel. Hier war die Provisionsteilung auch vorher schon ortsüblich. Das Einzige was sich ändert, ist, dass die Provisionsteilung vor dem neuen Maklergesetz nicht verbindlich war und die Höhe der Provision für Verkäufer und Käufer unterschiedlich hoch sein konnte. Mit der neuen Regelung geht das nicht mehr. Käufer und Verkäufer zahlen die Provision zu gleichen Teilen. Oder anders gesagt: Der Verkäufer zahlt genauso viel Provision wie der Käufer. Qualitätsmakler haben dies in Bayern jedoch vor dem neuen Maklergesetz schon so durchgeführt.
Wonach richtet sich die Höhe der Provision?
Die Höhe der Provision ist im neuen Gesetz nicht eindeutig geregelt. Das heißt, Immobilienverkäufer und Makler können diese im Maklervertrag frei festlegen. Je nach Leistungsumfang des Maklers kann die Höhe der Provision variieren. Die Profimakler der ISB München Immobilien GmbH bieten neben ihrer ausgezeichneten Qualifikation, langjährigen Erfahrung und Marktkenntnis umfangreiche Leistungen an. Erfahrungen haben gezeigt, das Privatverkäufern oft das nötige Fachwissen und die Erfahrung fehlt, um eine Immobilie in kurzer Zeit zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen. Denn auch oft sind es rechtliche Fallstricke, mit denen private Immobilienverkäufer nicht vertraut sind.
Die Qualitätsmakler der ISB München Immobilien GmbH kennen solche Fällen sehr gut und haben schon öfters Immobilienverkäufern, die die Sache falsch angegangen sind aus der Klemme geholfen. Deshalb bereiten sie den Verkauf einer Immobilie gründlich vor. Außerdem nutzen sie zeitgemäße Vermarktungsmittel wie virtuelle Besichtigungen, die sich geraden in Zeiten von Corona als äußerst hilfreich erwiesen haben. Daneben sind im Digitalen Zeitalter aber auch immer noch hochwertige, aussagekräftige Eposé gefragt.
Ebenso setzen die Profi-Makler der ISB München Immobilien GmbH auch Mittel wie Home Staging ein, also das professionelle herrichten der Immobilie für Fotos und Besichtigungen, was nachweislich zu höheren Verkaufspreisen führen kann. Immobilienexperten weisen darauf hin, dass die günstigsten Makler nicht die besten sind. Daher empfehlen Sie Immobilienverkäufern das Leistungsportfolio eines Maklers genau zu prüfen und zu vergleichen.
Wir sagen deshalb: „Nehmen Sie nicht den günstigsten Makler – Ihre Immobilie ist auch nicht die Günstigste!“
Was steht im Maklervertrag?
Mit dem neuen Gesetz ist es jetzt Pflicht, die getroffene Vereinbarung über die Maklerleistungen im Maklervertrag zu dokumentieren. Bisher konnten die Vereinbarungen zum Verkauf einer Immobilie mündlich abgemacht werden. Dies ist nun nicht mehr möglich. Stattdessen ist nur noch die Schriftform gültig. Für Verkäufer hat es den Vorteil der Transparenz. Jederzeit haben sie den Überblick über die vereinbarten Leistungen und die Provision des Maklers.
Gibt es Ausnahmen?
Obwohl die Neuregelung der Maklerkosten eine Teilung der Provision vorsieht, ist es dennoch weiterhin möglich, dass der Verkäufer die komplette Provision übernimmt. In diesem Fall verpflichtet sich der Makler voll und ganz seinem Auftraggeber. Das bedeutet zum Beispiel, dass er bei Kaufpreisverhandlungen das Verhandeln im Sinne seines Auftraggebers übernehmen darf.
Eine andere Ausnahme ist, dass die Neuregelung nur für den Verkauf von Immobilien an Verbraucher gilt – das heißt also beim Verkauf von Wohnimmobilien. Beispielsweise Gewerbeimmobilien, Baugrundstücke, Logistik- oder Büroräume sind von dem neuen Maklergesetz nicht betroffen.
Warum lohnt es sich gerade jetzt, einen Qualitätsmakler zu beauftragen?
Wie viele private Immobilienverkäufer oft feststellen, ist der Verkauf einer Immobilie keine einfache Angelegenheit. Das beginnt bei der Bewertung der Immobilie, was viel Know-how und Marktkenntnis erfordert. Ebenso unterschätzen Eigentümer häufig das Besorgen von verkaufsrelevanten Unterlagen sowie das Besichtigungsmanagement, was beides oft viel Zeit in Anspruch nimmt, die Berufstätigen manchmal fehlt. Schließlich geht der Verkauf einer Immobilie oft mit einer entscheidenden Veränderung der Lebensumstände einher.
Und auch rechtliche Fallstricke, wie beispielsweise eingetragene Wohnrechte oder Energieangaben zum Gebäude und Energieausweis, führen gelegentlich zu Geldbußen oder sogar Rückabwicklungen von Immobilientransaktionen.
Die Qualitätsmakler der ISB München Immobilien GmbH befassen sich tagtäglich mit der aktuellen Situation am Immobilienmarkt. Dadurch sind sie in der Lage, verlässliche Verkehrswerte für Immobilien zu ermitteln. Sie wissen welche Unterlagen für den Immobilienverkauf nötig sind und nehmen sich die Zeit, alle Anfragen von ernsthaften Kaufinteressenten zu beantworten sowie Besichtigungstermine zu planen und durchzuführen.
Darüber hinaus kennen sie alle Fehlerquellen des Immobilienverkaufs und räumen diese aus. Die Qualitätsmakler der ISB München sorgen so für einen zügigen und problemlosen Immobilienverkauf zu einem marktgerechten Preis. So kümmert sich der Profi-Makler um den Immobilienverkauf, damit der Eigentümer sich ganz auf seine geänderte Lebenssituation einstellen kann.
Zur Vervollständigung des Themas: Die alte Regelung vor dem 23.12.2020 aufgeteilt nach Bundesländern so wie folgt aus:
Der Gesetzgeber hat eine Fülle von Ausnahmen als die klassische Provisionsteilung zugelassen. So ist es nicht richtig, dass immer der Verkäufer die Provision bezahlen muss oder grundsätzlich die Provisionsteilung zum tragen kommt. Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin für Ihr persönliches Beratungsgespräch. Wir freuen uns auf Sie.
Ihr Ansprechpartner:
Michael Mühlmann
Dipl. Sachverständiger (DIA)
Telefon 089 904 29 120