Der aktuelle Mietspiegel-Muenchen für die Stadt München ist für den Jahreszeitraum von 2019 bis 2021 gültig. Er handelt sich um einen qualifizierten Mietspiegel. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat in seiner Sozialausschusssitzung am 14.03.2019 den neuen Mietspiegel veröffentlicht und in seiner Vollversammlung am 20.03.2019 als qualifiziert anerkannt.
Die Stadt München stellt für die Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete einen Online-Rechner zur Verfügung. Mit Hilfe des Berechungsprogrammes können Sie die ortsübliche Vergleichsmiete für freifinanzierte Wohnungen in München nach dem Mietspiegel für München 2019 selbst berechnen. Sie können den Mietpreisrechner für jede Wohnadresse in München kostenlos online für sich nutzen.
Mit den nachfolgenden Tipps und Hinweisen unterstützen wir Sie als Vermieter und Mieter gleichermaßen bei der Anwendung des Berechnungsprogrammes des Mietenrechners.
Der Münchner Mietspiegel gilt nicht für:
Studentenwohnheime
Sozialwohnungen
Belegrechtswohnungen
Auch für nachstehende Immobilien ist der Münchner Mietspiegel u.a. nicht anwendbar:
Wohnungen mit mehr als 160 qm Wohnfläche oder weniger als 20 qm
Möbliertes Wohnen
Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser
Betreutes Wohnen, Wohnen in Heimen, Service-Wohnen
Penthouse-Wohnungen
Wohnen in Einzelzimmer
Wohnungen im UG
Wohnungen ohne Bad, ohne Küche, ohne Heizung, ohne Warmwasserversorgung
Hier geht es zum Online-Berechnungsprogramm.
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