Bestes Makler Erlebnis, das ich vermutlich je hatte! Der gesamte Ablauf von Besichtigung bis Kaufabschluss war perfekt geplant, keine Fragen blieben offen und ich bin mehr als zufrieden mit dem Ergebnis. Höchste Empfehlung von mir!
TIPPGEBER PLATIN-PROGRAMM
Ihr Tipp - unsere Wertschätzung
WIR SIND TIEF IM HERZEN DAVON ÜBERZEUGT,
dass sich unsere Wertschätzung für Sie lohnen darf
Ihr Tipp ist bares Geld Wert!
Sie haben in Ihren Verwandten, Bekannten oder im Freundeskreis gehört, dass eine Immobilie verkauft werden soll, bzw. dass eine Person aus Ihrem Bekanntenkreis seine Immobilie verkaufen möchte?
Dann könnte sich diese Information für Sie und Ihre Freunde auszahlen: Empfehlen Sie uns in Ihrem Bekannten-, Verwandten- und Freundeskreis und profitieren Sie mit der Tippgeberprovision von ISB München Immobilien GmbH vom künftigen Verkaufserfolg!
Machen Sie Ihrem Bekannten, Verwandten und/oder Freundeskreis durch Ihre Empfehlung ein Geschenk! Wir sind einer der besten Immobilienmakler Münchens. Wir sind mehrfach ausgezeichnet und vermitteln sehr erfolgreich Immobilien zwischen Käufern und Verkäufern. Wir sind als Ihr Immobilienmakler mit dem Münchener Immobilienmarkt wie kaum ein anderer Makler eng vertraut.
Sie empfehlen also nicht irgendeinen Makler, sondern eine Münchener Top-Adresse für den Immobilienverkauf.
Was ist die Tippgeberprovision und warum gibt es sie?
Die Antwort ist einfach
Die Tippgeberprovision in erster Linie lediglich ein zusätzlicher Anreiz für Menschen, eine Empfehlung für die besondere Dienstleistung von ISB München Immobilien, Ihrem Immobilienmakler in München, auszusprechen. Idealerweise sind Tippgeber bereits Kunden unserer Firma und haben schon exzellente Erfahrungen mit uns gemacht. So lässt sich natürlich ein Tipp sehr leicht aussprechen. Und natürlich empfehlen uns auch Kunden und Partner ohne Provision weiter, weil sie einfach von unserem Haus zu 100 % überzeugt sind. Wir wollen uns mit unserem Tippgeber-Platin-Programm bedanken und so unsere Wertschätzung zum Ausdruck bringen, wenn wir aufgrund Ihrer Empfehlung eine Immobilie verkaufen dürfen. Und wir sind tief im Herzen davon überzeugt, dass unsere Wertschätzung sich für Sie auch monetär lohnen darf. Denn am Ende des Tages lohnt es sich nicht nur für den Tippgeber, denn auch der potentielle Verkäufer partizipiert in großem Maße von unserer einzigartigen Dienstleistung.
Warum sich Ihre Freunde auf ISB München Immobilien freuen dürfen
Weil Ihre Erfahrung mit uns die beste Referenz ist
Michael Mühlmann, Dipl. Sachverständiger (DIA)
Vermutlich kennen Sie uns bereits und haben mit uns exzellente Erfahrungen gemacht. Dann wissen Sie natürlich auch, wie hilfreich und wichtig ein echter Immobilienprofi beim Verkauf einer Immobilie in München ist. Dies beginnt bei der korrekten Einschätzung des wirklichen Marktpreises, bei der Zusammenstellung aller relevanten Unterlagen, bei der Prüfung der Immobilie und Herstellung der erforderlichen Rechtssicherheit sowie der und der Erstellung des gesamten Marketingpaketes, welches auf Ihre Immobilie zugeschnitten wird. Es ist für unsere Kunden unbezahlbar, eine maximale Sicherheit beim Immobilienverkauf und zudem eine enorme Zeitersparnis zu erhalten, wenn sie auf unser einzigartiges Know-how und unser besonderes Netzwerk setzen.
Sie wissen vermutlich auch, dass es oft sehr hilfreich ist, wenn bei mehreren Eigentümern, wie insbesondere bei Erbengemeinschaften, einen neutralen Ansprechpartner haben. Ähnliches trifft häufig bei Scheidungsfällen zu. Wir sind neutral und haben mit dem Verkäufer das gemeinsame Ziel eines optimalen Immobilienverkaufes. Beim Immobilienverkauf macht es häufig keinen Sinn den Verkauf selbst zu übernehmen, da der Immobilienverkauf schlicht in Profihände gehört. Wir können Situationen nüchtern erfassen und reagieren nicht emotional, selbst wenn Kaufinteressenten anfangen, die Immobilie schlechtreden zu wollen. So können wir ohne Emotion verhandeln, was dem Eigentümer nicht immer leicht fällt.
Natürlich können Sie uns auch empfehlen, wenn wir noch nicht zusammen gearbeitet haben. Hierzu laden wir Sie gern ein, um uns persönlich in unserem Büro kennenzulernen.
PROVISIONSRECHNER - DAS BEKOMMEN SIE FÜR IHREN TIPP
provision
für Ihre
Empfehlung*
für den Makler**
*Wir erzielen durch unsere Verkaufsstrategien regelmäßg einen höheren Preis als den durchschnittliche Marktpreis. Die Daten haben wir selbst erhoben.
Der Marktpreis ist ein erreichneter Wert, der sich aus Vergleichsangeboten und den individuellen Ausstattungs-, Zustands- und Lagefaktoren zusammensetzt.
Wir beantworten Ihre Fragen
- Schritt 1: Sie kennen jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte oder darübernachdenkt? Dann melden Sie sich bei uns.
- Schritt 2: Verkauft der Eigentümer seine Immobilie über uns, bekommen Sie eineanteilige Provision.
Es ist wichtig, dass wir bei Vertragsabschluss mit dem Eigentümer wissen, dass dieImmobilie durch Ihre Empfehlung vermittelt wurde.Wird erst nach der Vermittlung kommuniziert, dass ein Tipp vorliegt, kann dieser nichtmehr berücksichtigt werden und es besteht kein Provisionsanspruch.Sie selbst bleiben auf Wunsch anonym gegenüber dem Immobilienverkäufer.
Bitte melden Sie sich immer zuerst bei uns, bevor der Verkäufer sich bei uns meldet!
Egal ob Wohnung, Grundstück, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus,…
Jede Immobilie, die zum Verkauf steht – oder in naher Zukunft verkauft werden soll -zählt hier dazu.
Wie schon in Punkt 1 erwähnt, ist es wichtig, dass einige Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Immobilie darf uns bisher nicht bekannt sein
- Das Objekt darf noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben sein. Das heißtnicht bereits in Immobilienportalen, Zeitungen oder ähnlich beworben werden.
- Es muss im Kreis München und Umland liegen
Ja, der Eigentümer darf ein Freund, Bekannter oder auch Verwandter sein. Es kann auch der Nachbar sein.
Ausgenommen sind Tipps für Immobilien des Lebens-/Ehepartners oder die eigene Immobilie.
Nachdem Ihr Tipp bei uns eingegangen ist prüfen wir, ob uns die Immobilie bereitsbekannt ist oder schon öffentlich beworben wird.
Erfüllt das Objekt die angegebenen Voraussetzungen, nehmen wir im zweiten SchrittKontakt mit dem Eigentümer auf und vereinbaren einen Termin zum persönlichenGespräch.
Stimmt dieser Eigentümer einer Zusammenarbeit mit uns zu und es kommt einVertrag zustande, beginnt die Vermarktungsphase, welche in der Regel 2-6 Monateandauert. Sobald das Objekt vermittelt ist, beim Notar verbrieft wurde und unsereMakler-Provision bei uns eingegangen ist, erhalten Sie Ihre vereinbarte Tippgeber-Provision ausbezahlt.
Wenn ein Nachbar, Freund oder Bekannter seine Immobilie verkaufen möchte, ist esleicht, alle relevanten Informationen zu übermitteln.
Mögliche Anzeichen für einen geplanten Verkauf könnten sein:
- wenn ein Haus oder eine Wohnung lange leer stehen
- wenn Briefkästen überfüllt von Werbung sind
- vielleicht informiert Sie auch Ihr Vermieter über einen geplanten Verkauf
- wenn Sie ständig leere Fenster sehen / oder abends kein Licht brennt
Nach Zahlungseingang der Maklerprovision für eine durch Sie vermittelte Immobilie erhalten Sie eine Tippgeberprovision aus dem Platin-Programm von 10 % des Gesamt-Netto-Provisionsbetrages. Bei einer zweiten Empfehlung erhalten Sie 12%. Ab der dritten erfolgreichen Empfehlung erhöht sich Ihre Tippgeber-Provision auf 15 Prozent.
Regeln für Tippgeber
Die Akquise von Kunden (z.B. Eigentümer als Verkäufer) ist wettbewerbswidrig, wenn die Akquise durch Belästigung (§ 7 Abs. 1 UWG) oder in aggressiver Weise erfolgt (§§ 4 Nr. 1; 3, 5 UWG). Auch ist zu vermeiden, dass der Laienwerber eine unzulässige Kaltakquise durch unaufgeforderte Anrufe (§ 7 Abs. 2 UWG) oder Täuschung (§§ 3, 5; 4 Nr. 3 UWG) betreibt.
Häufig werden die Anforderungen des Datenschutzes bei der Tipp-Akquise übersehen. Persönliche Daten dürfen nämlich nur mit Einwilligung des Betroffenen weitergegeben werden (§ 28 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz). Die Kontaktdaten des potenziellen Verkäufers und dessen Verkaufsabsicht dürfen dem Immobilienmakler daher nur mit Einverständnis des Betroffenen mitgeteilt werden. Sollen nicht die Kontaktdaten weitergegeben, sondern der Verkäufer durch eine Empfehlung aufgefordert werden, sich selbst auf die Tipp-Empfehlung beim Makler zu melden, muss sichergestellt werden, dass ihm die Tipp-Prämie des privaten Tipp-Gebers bekannt ist.
Hält der betroffene Eigentümer die private Empfehlung für einen freundschaftlichen Rat, läge durch diese Täuschung eine unzulässige Kommerzialisierung der Privatsphäre vor (§ 4 Nr. 3 UWG). Auch dies ist wettbewerbswidrig.
Steuerpflicht privater Tipp-Geber
Auch der private Tipp-Geber muss diese Tipp-Einnahme als sonstige Einnahme versteuern, wenn sie den einmaligen Freibetrag von 256,00 Euro p.a. erreicht (§ 22 Abs. 3 EStG). Sofern der Tipp-Geber nicht regelmäßig handelt, ist er von der Umsatzsteuerpflicht befreit, weil kein unternehmerisches Handeln vorliegt (§ 1 Abs. 1 UStG).
Dies erleichtert die Rechnungslegung erheblich, weil die Rechnungsanforderungen, wie zum Beispiel Rechnungsnummer, etc. gemäß §§ 14, 14a UStG nicht erforderlich sind. Damit das Maklerunternehmen die ausgezahlte Tipp-Provision als Aufwand steuermindernd buchen kann, ist es erforderlich, eine ausreichende Rechnung oder Quittung des Tipp-Gebers zu erhalten.
Quelle: IVD Immobilienverband
Hier auf dieser Webseite steht Ihnen ein Formular zur Verfügung, welches Sie direkt downloaden können. Füllen Sie diese Formular aus und senden uns dieses per Post oder Mail zu. Selbstverständlich können Sie sich auch telefonisch direkt an Michael Mühlmann unter der Telefonnummer 089 904 29 120 wenden.
Alternativ füllen Sie das Online-Formular auf dieser Webseite aus.
Wir freuen uns auf Sie und Ihren Tipp.
Diese Regelung gilt nicht für Personen, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu Ihren Kunden bzw. Mandanten stehen, bzw. denen es standesrechtlich untersagt ist, diese Art von Prämien zu erhalten und/oder vertraute Informationen ihrer Kunden/Patienten/ Klienten weiterzugeben.
Wir behalten uns das Recht vor, Immobilienobjekte, Eigentümer oder Tippgeber ohne Nennung von Gründen abzulehnen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Bei mehreren Tipps zu einem Objekt erhält nur der erste Tippgeber Erstprämie und Prämie.
Der Tippgeber erhält von uns aufgrund unserer Verschwiegenheitsverpflichtungen keinerlei Information über den Inhalt des Maklervertrages oder des Grundstückskaufvertrages.
Vermeiden Sie, dass der Eigentümer sich von Ihnen belästigt oder unter Druck gesetzt fühlt. Unaufgeforderte Anrufe bei einem Ihnen unbekannten Eigentümer oder auch gezielte Täuschung von Eigentümern sind gesetzlich verboten. Verstöße führen dazu, dass keine Tipp-Provision gezahlt wird.
Informieren Sie ihn auch darüber, dass Sie unter Umständen für die Empfehlung eine Tipp-Prämie erhalten. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie auch als privater Tipp-Geber Erstprämie und Prämie unter Umständen als sonstige Einnahme versteuern müssen, sobald diese Zahlungen den einmaligen Freibetrag von 256,00 Euro p.a. erreichen (§ 22 Abs. 3 EStG).
Sofern Sie als Tipp-Geber nicht regelmäßig handeln, sind Sie aber von der Umsatzsteuerpflicht befreit, weil kein unternehmerisches Handeln vorliegt (§ 1 Abs. 1 UStG). Für die Einhaltung der Vorgaben des Steuerrechts sind Sie verantwortlich. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Steuerberater o.ä.
IHR IMMOBILIENTIPP
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Qualitätsoffensive in der Maklerbranche
Wir sind innovativ und visionär
Auszeichnungen am laufenden Band
Wir sind innovativ und visionär – immer mit dem klaren Ziel vor Augen, dass wir unsere Aufgabe am Ende des Tages besser machen wollen. Besser als alle anderen Immobilienmakler.
Dieses Bekenntnis in unsere tägliche Arbeit treibt uns an und gibt Ihnen die Sicherheit eine Top-Adresse ausgewählt zu haben. Und dieses Bekenntnis führt dazu, dass wir regelmäßig von der schreibenden Presse ausgezeichnet werden. Der Immobilien-Award IDA ist eine Auszeichnung, welche sicher als besonders eingestuft werden kann. Denn hier werden wir vom Wettbewerb, also von anderen Immobilienmaklern bewertet. So freuen wir uns, auch diesen Pokal zum dritten Mal in Serie, nach 2020, 2021, auch 2022 bekommen zu haben. Aber all diese Auszeichnungen haben keinen Wert, wenn wir nicht durch unsere Kunden ausgezeichnet werden würden. Die höchste Auszeichnung und die wichtigste Auszeichnung ist die Zufriedenheit unserer Kunden, für die wir uns besonders an dieser Stelle bedanken dürfen.