Eine Lösung auch für das Mehrfamilienhaus: Treppenlift in München

Treppenlift in München

 

Wird ein Mehrfamilienhaus in München von einer Eigentümergemeinschaft bewohnt, hat ein behinderter Eigentümer das Recht, ohne Zustimmung der anderen Eigentümer auf eigene Kosten in dem zum Gemeinschaftseigentum gehörenden Treppenhaus einen Treppenlift in München installieren zu lassen.

Voraussetzung ist allerdings, dass die bauordnungsrechtlichen Regeln beachtet werden und die Nutzungsmöglichkeit des Treppenhauses nicht über das unvermeidliche Maß hinaus eingeschränkt wird. Nach einem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts durfte der Eigentümer zur Installation des Lifts sogar den zweiten Handlauf des Geländers entfernen (BayObLG, Beschl. v. 25.9.2003, Az. 2 Z BR 161/03).

Auch ein Mieter kann einen Anspruch darauf haben, dass der Hauseigentümer der Installation eines Treppenliftes für den behinderten Lebenspartner zustimmt – wobei die Einbaukosten der Mieter trägt (Bundesverfassungsgericht, WM 2000, 298).

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte eine Verfügung des Bauamts gegen einen 80jährigen Mieter, der mit Zustimmung der Vermieterseite einen Treppenlift im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses installiert hatte. Durch den Lift war die Mindestbreite der Treppen von 1 m (geregelt in der Bauordnung NRW) um mehrere Zentimeter unterschritten worden. Das Bauamt sah hier im Brandfall den Fluchtweg gefährdet. Zwar existiere im Bundesland Nordrhein-Westfalen ein ministerieller Erlass, nach dem bei bestimmten Treppenliften eine Treppenbreite von 80 cm ausreiche. Nach Ansicht des Gerichts könne ein solcher Erlass jedoch zwingende gesetzliche Vorschriften nicht abändern (Urteil vom 26.09.2012, Az. 5 K 2704/12).

 


Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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