PROFESSIONELLER VERMÖGENSSCHUTZ

sowie Erfüllung von laufenden Erträgen

Professioneller Vermögensschutz

So schützen Sie Ihr Vermögen vor Steuern, Staat und Krisen!

Vermögensschutz

 

Einige unserer Kunden plagt die zentrale Frage, wie man in Zeiten von Niedrigzinsen sein Kapital optimalerweise anlegen sollte. Denn am Ende des Tages soll Ihr Vermögen wachsen und nicht durch Inflation und/oder kleinen Zinsen aufgefressen werden. Mit unserem langjährigen Vermögenspartner Peter Härtling, respektive der Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH sowie dem Bundesverband der Ruhestandsplaner, stellen wir Ihnen ein einzigartiges Netzwerk von ausgewählten Experten vor. Doch es geht um mehr, als „nur“ sein Geld gut anzulegen – es geht um Ihren Vermögensschutz.

„The Great Reset“, Enteignungsgesetze, drohende Steuererhöhungen zur Refinanzierung der pandemiebedingten Staatsverschuldungen, Diskussionen über Vermögensabgaben und Zwangshypotheken, mögliche Währungskrisen, drohende Inflation, politische Unsicherheit, Verschwörungstheorien. Die Liste der negativen Stichworte wird immer länger.

Was können vermögende Menschen diesen Herausforderungen entgegensetzen? Welche Lösungen, welche Konzepte entschärfen diese Bedrohungen? Wie können wir heute unser Vermögen, unsere Werte für uns und unsere Familien sichern?

Diese Website bietet Zugang zu einem internationalen Expertennetzwerk aus Beratern, Steuerexperten und Juristen, das sich ausschließlich der individuellen Konzeption und der praktischen Umsetzung von legalen Asset Protection-Maßnahmen widmet.

Hier bekommen Sie Antworten auf Ihre Fragen!

 

Die Herausforderungen

für Ihr Vermögen

 

Enteignungsgesetze und die Sicherung Ihrer Vermögenswerte

Sanierungs- und Abwicklungsgesetz zur Abwicklung von Banken

Gesetze zur Abwicklung von Lebensversicherern und Bausparkassen

Collective Action Clause bei Staatsanleihen

Politische Unsicherheit/Inkompetenz

„The Great Reset“

Die Möglichkeiten

Kontaktaufnahme, Analyse und Konzeption

Führen Sie ein erstes Gespräch mit einem der Consultants der Deutschen Gesellschaft für Rugestandsplanung und schaffen Sie sich Klarheit über die für Sie erforderlichen Maßnahmen. Wenn gewünscht, erteilen Sie unserem Expertennetzwerk den Auftrag zur Konzeption Ihres individuellen Asset Protection-Plans einzelner oder ganzheitlicher Maßnahmen zur Anlage und Sicherung Ihrer Vermögenswerte. Sie können die Konzeption selbst umsetzen, oder auch Experten der Deutschen Gesellschaft für Rugestandsplanung GmbH mit der Durchführung beauftragen.

 

Die Schlüsselthemen

 

1. Enteignungsgesetze und die Sicherung Ihrer Vermögenswerte

Sanierungs- und Abwicklungsgesetz zur Abwicklung von Banken

Gesetze zur Abwicklung von Lebensversicherern und Bausparkassen

Collective Action Clause bei Staatsanleihen

 

2. Die Drei-Speichen-Allwetter-Strategie zur Asset Protection

Globale Diversifikation auch außerhalb der EU, aber im EWR

Sicherheit durch negative Korrelation

Internationale Verfügbarkeit im Krisenfall

 

3. Steuern

Einkommensteuer nachhaltig in Vermögen umwandeln/zurückholen

Unternehmenssteuern nachhaltig senken

Lebenslang-, bis zur Entnahme abgeltungssteuerfrei investieren

Juristische/steuerliche Zweitmeinung bei bestehenden Konzepten

 

4. Erbschaftssteuer

Übertragung auch größerer Vermögen weitestgehend Erbschafts- und Schenkungssteuer – frei

Vermögensnießbrauch bei Vermögensübertragung

Juristische/steuerliche Zweitmeinung bei bestehenden Konzepten

 

5. Zwangsabgaben

Schutz vor Lastenausgleich, Vermögensabgaben, Zwangshypothek

Entwertung von großen Immobilienvermögen

Gründung von Holdings, Stiftungen, Trusts

Juristische/steuerliche Zweitmeinung bei bestehenden Konzepten

 

6. Finanzplätze

Deutschland/Europäische Union/Zypern

Nicht EU/Europäischer Wirtschaftsraum/Liechtenstein/Schweiz/andere

Australien/USA/Russland

 

Die Lösungen

Schützen Sie Ihr Vermögen vor drohenden Gefahren!

Sie planen eine systematische Sicherung Ihrer Vermögenswerte vor politischen, und wirtschaftlichen Unsicherheiten.

Sprechen Sie mit einem unserer Experten, um mehr über die professionell begleitete Umsetzung Ihrer Asset Protection zu erfahren.

Schutz vor Insolvenzen

+ Vermögensschutz vor Insolvenzen von Kreditinstituten
+ Vermögensschutz vor Insolvenzen von Versicherern
+ Vermögensschutz vor der Collective Action Clause
+ Vermögensschutz vor Zugriffen von „Außen“

Was Sie erwarten können

 

1. Asset Protection durch spezielle Direktanlagen im Inland/Ausland
(z.B. Gründung von Stiftungen, vermögensverwaltenden GmbH, Genossenschaften, Körperschaften, im In- und Ausland)

Vermittlung und fachliche Begleitung juristischer, steuerlicher bzw. fachbezogener Beratung zu den erforderlichen individuellen Lösungen

 

2. Steuern reduzieren / Vermögen aufbauen

Vermittlung und fachliche Begleitung juristischer, steuerlicher bzw. fachbezogener Beratung zu den erforderlichen individuellen Lösungen

Einmalige bzw. der dauerhaften Reduzierung der Steuerlast durch alternative Investments mit besonderen steuerlich wirksamen Komponenten

Vermittlung einer Konzeption von Steuermodellen mit Photovoltaikinvestitionen

Vermittlung von Generalübernehmer und Dachscout

Steuern sparen mit Denkmalschutz

Konzeption einer steueroptimierten Vermögensübergabe an Kinder

Legaler Schutz vor Lastenausgleich, Vermögensabgaben, Zwangshypotheken

 

3. Steuerfrei/steuerarm verschenken und vererben mit/ohne Kapitalnießbrauch

Vermittlung und fachliche Begleitung juristischer, steuerlicher bzw. fachbezogener Beratung zu den erforderlichen individuellen Lösungen

Vermittlung von Patientenverfügung, Vermögensbetreuung, usw.

Übertragung auch größter Vermögen weitestgehend Erbschafts- und Schenkungssteuerfrei

Vermögensnießbrauch bei Vermögensübertragung

Juristische/steuerliche Zweitmeinung bei bestehenden Konzepten

 

4. Asset Protection mit Edelmetallen

Konzeption einer Zoll- und steuerfreien Edelmetallstrategie in der Schweiz, mit besonderer Mittelverwendungskontrolle

Internationale Verfügbarkeit in egal welcher Währung

Konzeption um Firmenvermögen in legal steuerfreies Edelmetallvermögen im Privatbesitz umzuwandeln

Gold zum „halben Preis“ kaufen

Vermittlung und fachliche Begleitung juristischer, steuerlicher bzw. fachbezogener Beratung zu den erforderlichen individuellen Lösungen

 

5. Kapitalrettung aus Lebens-, Renten- und fondsgebundenen Versicherungen

Analyse von bestehenden-, oder gekündigten Lebens- und Rentenversicherungen

Vermittlung eines Widerrufs von Lebens- und Rentenversicherungen

Vermittlung und fachliche Begleitung juristischer, steuerlicher bzw. fachbezogener Beratung zu den erforderlichen individuellen Lösungen

Es stehen Ihnen zahlreiche Finanz-Experten persönlich zur Verfügung. Kommen Sie zu uns für ein kostenloses Erstgespräch.

 

 

Rechtlicher Hinweis

Für das Angebot zum Thema Vermögensschutz ist die Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH verantwortlich. Wir bieten der Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH unsere Webseite als Plattform an, um unseren Kunden die häufigsten Fragen zum Thema Kapitalanlage einen kompetenten Dienstleister an die Hand zu geben. Die Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH arbeitet bundesweit und hat Ihren Sitz in Altötting.

Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH
Martin-Moser-Str. 27
84503 Altötting
Tel.: 08671 9641-0
Fax: 08671 9641-15
E-Mail: info@dgfrp.de

Geschäftsführung: Peter Härtling
Handelsregister: Amtsgericht Traunstein HRB 8039
USt-IdNr.: DE 155068659

Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Peter Härtling (Anschrift wie oben)

Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Gewerbeordnung, Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München

Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (Versicherungsmakler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München

Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (Finanzanlagenvermittler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München

Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (Immobiliardarlehensvermittler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München

Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info):
Registrierungs-Nr. D-J0HI-LR0RX-11 (für § 34d GewO)
Registrierungs-Nr. D-F-155-FZ87-27 (für § 34f GewO)
Registrierungs-Nr. D-W-155-U4ZX-42 (für § 34i GewO)

Beschwerdeverfahren via Online Streitbeilegung für Verbraucher (OS): ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

Berufsbezeichnung

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland

Zuständige Berufskammer

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München

Berufsrechtliche Regelungen

– § 34c Gewerbeordnung (GewO)
– § 34d Gewerbeordnung (GewO)
– § 34f Gewerbeordnung (GewO)
– § 34i Gewerbeordnung (GewO)
– §§ 59 – 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
– Verordnung über die Versicherungsvermittlung und – beratung (VersVermV)
– Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
– Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. (Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.