Was muss ich beim Kauf einer Bestandsimmobilie beachten?

Wer sich sein Haus nicht selbst bauen möchte, der kauft sich eine Bestandsimmobilie. Doch wer hier nicht aufpasst, kann sich in Überkosten stürzen, die vorher nicht eingeplant waren. Worauf sollten Kaufinteressenten bei der Wahl achten?

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

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Die Gründe für Mehrkosten nach dem Kauf sind vielfältig und reichen von versteckten Baumängeln bis hin zu veralteten Heizsystemen oder Feuchtigkeitsschäden. Solche Reparaturen und Sanierungsarbeiten können mehrere tausend Euro verschlingen. Gerade wenn man für den Hauskauf ein Darlehen aufnehmen muss oder keinen finanziellen Puffer eingeplant hat, ist es kaum oder gar nicht möglich, die Sanierungen und Reparaturen zu bezahlen.

Schimmel, Hausschwamm und Feuchtigkeitsschäden

Feuchtigkeitsschäden führen früher oder später zur Bildung von Schimmel oder Hausschwamm. Das sorgt nicht nur für Gesundheitsschäden, sondern auch dazu, dass das Mauerwerk unbrauchbar wird. In besonders schweren Ausprägungen des Befalls, kann das Haus sogar einsturzgefährdet sein. Daher sollte bereits beim Kauf auf diese Dinge geachtet werden:

  • Sichtbare Wasserflecken oder Geruchsbildung in Raumecken
  • Begutachtung von Wänden hinter Einbaugegenständen, Fensterrahmen, Balken (besonders tragende Elemente)

Elektrische Anlagen im Haus

Stromleitungen sollten den aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Das ist bei über 30 Jahre alten Leitungen nicht der Fall. Die Mindeststandards für elektrische Anlagen in Wohngebäuden sind in der DIN 18015 zu finden. Vor allem bei älteren Bestandsbauten, die vom Verkäufer noch nicht saniert wurden, sollten Stromleitungen und Co genau unter die Lupe genommen werden. Ansonsten muss der Käufer später für die Erneuerung der installierten Elektronik bezahlen.

Energieverbrauch, Nachrüstpflicht und Heizungsanlage

Den ersten Hinweis, wie viel Energiekosten oder energetische Sanierungsarbeiten später auf den Käufer zukommen, findet sich im Energieausweis. Den muss jeder Eigentümer beim Verkauf besitzen und den Käufern vorzeigen. Ist die Immobilie, falls notwendig, noch nicht nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nachgerüstet, muss das der neue Besitzer innerhalb einer bestimmten Frist erledigen. Ansonsten drohen hohe Bußgelder. Möchten sich Käufer die Nachrüstungskosten ersparen, sollte Folgendes vom Verkäufer bereits gemacht worden sein:

  • Heizungsleitungen/ Warmwasserleitungen dämmen
  • Dachboden und Dach dämmen
  • Austausch von 30 Jahre alten Heizungen oder Heizungen mit einer zentralen Regelung mit Thermostaten

Ein Makler hilft Ihnen nicht nur eine Immobilie zu finden. Er kann Käufer Informationen zur gesetzlichen Nachrüstpflicht geben und weiß, welche Maßnahmen den Wert der Immobilie später steigern können. Außerdem können wir Sie als Käufer bei der Suche nach Experten und Handwerkern unterstützen.

Möchten Sie eine Bestandsimmobilie kaufen? Wir unterstützen Sie dabei und beraten Sie auch gern dazu, was beim Kauf wichtig ist. Kontaktieren Sie uns.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © Goodluz/Depositphotos.com

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