Wie viel kriege ich für meine geerbte Immobilie?

Wie viel kriege ich für meine geerbte Immobilie?

 

Den Preis einer geerbten Immobilie einzuschätzen ist oftmals schwer. Gerade wenn es sich um das Elternhaus handelt, an dem viele wertvolle Erinnerungen hängen, schätzt man oft zu hoch. Doch wer einen zu hohen Preis ansetzt, findet vielleicht keinen Käufer. Und wer ihn zu niedrig ansetzt, lässt sich Geld entgehen. Oder kann das Ansetzen eines etwas niedrigeren Preises doch Vorteile bringen?

So wie ein zu hoher Preis mögliche Interessenten vertreibt, verschafft ein niedriger angesetzter Preis eine massiv erhöhte Nachfrage. Mehr Nachfrager eröffnen dem Verkäufer Verhandlungsspielräume. So kann zum Beispiel ein Bieterverfahren durchgeführt werden. Oft werden so höhere Preise erzeugt, als am Markt üblich sind. Wer sich erst einmal in das Haus oder die Wohnung verliebt hat, möchte sie ungern an andere Mitbieter verlieren. Das zahlt sich für den Verkäufer aus.

Allerdings empfiehlt es sich, hierfür einen Immobilienexperten zu Rate zu ziehen. Denn um den richtigen Preis dafür anzusetzen, ist Expertenwissen, die Kenntnis der aktuellen Situation am Immobilienmarkt und viel Erfahrung nötig. Um gemeinsam mit dem Eigentümer den optimalen Einstiegspreis ermitteln zu können, müssen viele lokale Marktfaktoren herangezogen werden. Das geht nur mit einem Experten, der sich täglich mit der Preisdynamik vor Ort beschäftigt.

Die Bewertung einer Immobilie wird durch verschiedene Kriterien bestimmt. Zu den wichtigsten zählen: Lage, Grundstücksgröße, Anteil der Gemeinschaftsflächen, Wohnfläche, Art der Immobilie, Ausstattungsstandard, Baujahr, durchgeführte Renovierungen und bauliche Veränderungen, die Marktlage sowie Besonderheiten.

Zur Ermittlung des Wertes einer Immobilie gibt es drei unterschiedliche Verfahren, die von der Art der Immobilie abhängen: das Vergleichswert-, das Sachwert- und das Ertragswertverfahren. Das Vergleichswertverfahren wird in der Regel für unbebaute  Grundstücke und Eigentumswohnungen angewandt, für die es meistens etliche vergleichbare Objekte gibt. Bei dem Verkauf von Häusern, für die es keine Vergleichsobjekte gibt, erfolgt die Wertermittlung anhand des Sachwertverfahrens. Das Ertragswertverfahren kommt für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien in Frage, dort wo es um Rendite und nicht um Eigennutzung geht.

Für eine erste Orientierung, was die Immobilie in etwa wert ist, können auch Onlinebewertungen genutzt werden. Hier können in wenigen Minuten Durchschnittswerte und Preisspannen ermittelt werden. Aber Vorsicht: die Durchschnittswerte können erheblich vom tatsächlichen Wert der eigenen Immobilie abweichen. Denn ob eine Ausstattung hochwertig oder „normal“ ist, ist subjektiv. Deswegen ist die Einwertung der Immobilie vor Ort von einem lokalen Marktexperten nicht zu ersetzen.

Möchten Sie wissen wie viel Ihre Immobilie wert ist? Kontaktieren Sie uns. Gerne bewerten wir Ihre Immobilie.

Foto: © AndreyPopov

 


Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Kristina Kühn

Leitung Niederlassung Nymphenburg
Abteilungsleitung Immobilienverkauf
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Jutta Mühlmann-Rab

Diplom Kauffrau
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