Wohnrecht bei Scheidung und Trennung

Wohnrecht bei Scheidung und Trennung

 

Bei einer Scheidung gibt es viel zu klären. Wenn eine eigene Wohnung oder ein Haus vorhanden ist, geht es dabei oft um die Frage nach dem Wohnrecht. Doch wer hat wann das Wohnrecht? Und was sollten Eigentümer dabei beachten?

Ehe aus, Hausverkauf?

Nicht unbedingt. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung im Umgang mit Ihrer Scheidungsimmobilie zu finden. Kontaktieren Sie uns!

21 32KW Depositphotos 28058203 klein xl 2015 Copyright Wavebreakmedia

 

Wenn sich Ehepaare scheiden lassen möchten, sprechen sich beide Partner sehr oft selbst das Wohnrecht zu. Das endet wiederum oft in Streit. Das verschlimmert die Situation in der Regel und löst vor allem nicht die Frage, wer in der Immobilie bleibt.

Wie das Wohnrecht betrachtet wird, hängt davon ab, ob sich das Ex-Paar noch im Trennungsjahr befindet oder die Scheidung bereits vollzogen ist. Das Familiengericht hat im Streitfall aber immer das letzte Wort.

Wohnrecht während des Trennungsjahres

Wenn es um das Wohnrecht der bisher gemeinsam genutzten Immobilie geht, gilt die Faustregel: Gleiche Wohn- und Nutzrechte für alle. Auch wenn nur einer der beiden Ex-Partner im Grundbuch steht. Das betrifft aber nur das Trennungsjahr. Kann sich das Ex-Paar nicht darauf einigen wer auszieht, gibt es zwei Möglichkeiten.

Entweder trifft der Familienrichter die Entscheidung oder die Trennung innerhalb der Immobilie. Das betrifft nur die Räume, wie beispielsweise das Schlafzimmer, wo eine Einzelnutzung möglich ist. Das Badezimmer, die Küche und der Hausflur können beide Ex-Partner dennoch weiterhin gemeinsam nutzen.

Egal wie zerstritten das Ex-Paar ist, es ist nicht empfehlenswert das Türschloss auszutauschen oder den anderen der Wohnung oder des Hauses zu verweisen. Das bringt oft rechtliche Folgen mit sich.

Wenn die Scheidung vollzogen ist

Ist einer der Ex-Partner der Alleineigentümer der Immobilie, kann dieser dem anderen das Haus oder die Wohnung vermieten. Die vereinbarte Miete, die ortsübliche Bedingungen verlangt, kann auch auf den Ehegattenunterhalt Einfluss haben.

In besonderen Fällen kann das Gericht dem Ex-Partner, der nicht im Grundbuch steht, das alleinige Wohnrecht erteilen. Das trifft aber nur zu, wenn diesem Ex-Partner bei einem Auszug unbillige Härte bevorsteht. Ein solcher Grund ist beispielsweise ein zu schlechter Gesundheitszustand.

Sind beide Ex-Partner Eigentümer der Immobilie, kann einer der Partner den Anteil des anderen übernehmen. Ist das für das Ex-Paar keine Lösung, bleibt meist nur der Verkauf. Die Teilungsversteigerung durch das Amtsgericht hat mehr Nachteile für die Eigentümer und sollte vermieden werden.

Sind Sie sich unsicher, was mit Ihrer Scheidungsimmobilie passieren soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © AndreyPopov/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Scheidungsimmobilie-Muenchen: Nina will bleiben, Nils will verkaufen – was nun?

Nina und Nils sehen keine Zukunft mehr in ihrer Ehe. Sie wollen sich scheiden lassen. Jetzt stehen sie vor dem Problem, wie sie die gemeinsame Immobilie teilen sollen. Nils ist für die einfachste Lösung: Verkaufen, […]

Weiterlesen

Wie entscheiden wir, wer in der Immobilie bleibt?

Grundsätzlich müssen Sie das Eigentum an der Immobilie von der Nutzung unterscheiden. Beides muss bei Trennung und Scheidung geregelt werden. Bei der Trennung zieht zumeist einer der beiden Partner aus. Der andere bleibt mit den […]

Weiterlesen

Scheidung und Immobilie

Die Scheidungsimmobilie – wenn der Ehe-Traum platzt! Meist haben Eheleute Ihren Traum vom eigenen Eigenheim erfüllt. Doch was geschieht, wenn die Ehe zerbricht? Scheidung und Immobilie – hier entstehen eine Vielzahl von Fragen. Bei einer […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Michael Mühlmann

Dipl. Sachverständiger (DIA)
Geschäftsführender Gesellschafter
Abgeordneter im Bundeskongress für die Immobilienwirtschaft (BVFI)
Regionaldirektor München für den Bundesverband für die Immobilienwirtschaft (BVFI)


Motto:
Nach meiner Erfahrung sind im Immobiliengeschäft vergangene Erfolgsgeschichten in der Regel nicht auf neue Situationen anwendbar. Wir müssen uns ständig neu erfinden und mit innovativen neuen Geschäftsmodellen auf den Wandel der Zeit reagieren.

Kristina Kühn Verkaufsleitung

Kristina Kühn

Leitung Niederlassung Nymphenburg
Abteilungsleitung Immobilienverkauf
DEKRA zertifizierte Sachverständige D1
Immobilienmaklerin (IHK)
Grundstücks- und Hausverwalterin (IHK)




Motto:
Warten Sie nicht mit dem Kauf von Immobilien. Kaufen Sie eine Immobilie und warten Sie.

Jutta Mühlmann-Rab

Jutta Mühlmann-Rab

Diplom Kauffrau
Immobilienverkauf | Immobilienvermietung
Gesellschafterin der ISB München Immobilien GmbH
Abgeordnete im Bundeskongress für die Immobilienwirtschaft (BVFI)




Motto:
Um in der Immobilienbranche erfolgreich zu sein, müssen Sie immer und konsequent das Wohl Ihrer Kunden in den Vordergrund stellen. Wenn Sie das tun, werden Ihre persönlichen Erfolge Ihre größten Erwartungen übertreffen.

Leander Rab

Leander Rab

Immobilienverkauf
Assistenz

Motto:
Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen.

Hier könnte Ihr Name stehen

Wir stellen ein!
Immobilienmakler für den Immobilienverkauf


Jetzt bewerben!

Dipl.-Ing Felix Wittermann

Die Architekturpartner


Motto:
Werte nachhaltig schaffen. Mit Sachverstand, Erfahrung und dem Willen neue Wege zu gehen, bergen wir das gesamte Potenzial Ihrer Immobilie.

Carmen-Daniela Kracker

Immobilienfinanzierung - Finanzierungsexpertin

Nutzen Sie die Expertise unserer Finanzexpertin Carmen-Daniela Kracker, die bereits über 15 Jahre Erfahrung in der Realisierung von über 250 Immobilienprojekten vorweisen kann.

Dipl.-Ing. Barbara Leberfing

Die Architekturpartner


Motto:
Werte nachhaltig schaffen. Mit Sachverstand, Erfahrung und dem Willen neue Wege zu gehen, bergen wir das gesamte Potenzial Ihrer Immobilie.