Zwischenfinanzierung – Liquiditätsengpässe überwinden

Kapitalengpass vermeiden

 

Wer sein Haus oder seine Eigentumswohnung verkauft, nutzt das zu herauszulösende Kapital in den meisten Fällen für den Kauf eines neuen Wohnobjekts. Oft liegt aber noch kein Geld vom Verkauf vor, das als Eigenkapital für ein neues Zuhause aufgebracht werden könnte. Die neue Immobilie kann daher noch nicht bezahlt werden. Eine Zwischenfinanzierung schafft Abhilfe.   

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Es handelt sich dabei um einen Überbrückungskredit, den Banken nur in einem Zeitraum von wenigen Wochen bis zu 2 Jahren ermöglichen. Diese Kredit- bzw. Darlehensform wird meist bei Bau- und Immobilienfinanzierungen eingesetzt, um sich über kurzfristige Geldengpässe hinwegzuhelfen. Dabei muss einiges beachtet werden.

Vorteile der Zwischenfinanzierung

Die Zwischenfinanzierung sichert Eigentümern die Gesamtfinanzierung eines Immobilienkaufes oder -projektes. Dadurch steht das Geld flexibel zur Verfügung. Zudem wird der Antrag auf eine Zwischenfinanzierung so gut wie immer genehmigt. Die Ratenzahlung fällt für Eigentümer geringer aus, da nur die Zinslast gezahlt wird. Das Darlehen bzw. der Kredit muss nicht in einer monatlichen Tilgung zurückgezahlt werden. Abgelöst wird dieser durch den später zur Verfügung stehenden Gewinn des Verkaufs oder durch einen neuen langfristigen Kredit mit dem Finanzierungspartner.

Finanzierungspartner und Bedingungen

Darlehen und Kredite, die eine sehr kurze Laufzeit haben, sind für Banken teurer als welche mit langen Laufzeiten. Deswegen sind die anfallenden Zinsen höher. Die Aufwands- und Bearbeitungskosten sind es demnach auch. Daher vergibt nicht jede Bank ein Darlehen bzw. einen Kredit zur Zwischenfinanzierung. Wenn das Geld aus einem Bausparvertrag noch nicht zugeteilt werden kann, sollte man die Bausparkasse anfragen. Ein Makler hilft dabei, den optimalen Partner für die Finanzierung für die eigenen Immobilienprojekte zu finden.

Um eine Zwischenfinanzierung zu bekommen, müssen beim Finanzierungspartner einige Bedingungen erfüllt sein. Zum einen muss der vom Notar beurkundete Verkaufsvertrag vorliegen. Der Eigentümer muss seine Grundschuld im Grundbuch eingetragen haben. Das ist für die Bank eine Absicherung des Kredites. Wichtig zu wissen ist auch, dass eine Zwischenfinanzierung erst ab einer Mindestkreditsumme von 200.000 Euro ermöglicht wird.

Ratgeber Immobilie

Tipps für eine bessere Zwischenfinanzierung

Wenn Eigentümer ihr altes Haus oder ihre Eigentumswohnung verkaufen, um eine Immobilie zu finanzieren, sollte recht schnell ein neuer Besitzer gefunden werden. Denn auch ein bereits aufgesetzter notarieller Vertragsentwurf senkt die Kosten der Finanzierung. Auch wenn das Geld vom Verkauf noch nicht vorliegt. Die Bank ist allerdings etwas kooperativer, wenn in diesem Entwurf ein festes Datum steht, wann das Geld eingeht. Die Gesamtfinanzierung muss gut kalkuliert sein, denn ein Verkaufspreis, der nicht korrekt kalkuliert wurde, kann teuer werden. Wer eine lückenhafte Finanzierung hat, der muss mit einer Nachfinanzierung rechnen.

Sie suchen eine passende Immobilienfinanzierung? Dann haben wir den richtigen Finanzierungspartner für Sie! Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich beraten!

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.finanzcheck.de/baufinanzierung/zwischenfinanzierung/

https://www.vergleich.de/zwischenfinanzierung.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Zwischenfinanzierung

 

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Thanakorn_Design/Depositphotos.com

 

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Abgeordneter im Bundeskongress für die Immobilienwirtschaft (BVFI)
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Nach meiner Erfahrung sind im Immobiliengeschäft vergangene Erfolgsgeschichten in der Regel nicht auf neue Situationen anwendbar. Wir müssen uns ständig neu erfinden und mit innovativen neuen Geschäftsmodellen auf den Wandel der Zeit reagieren.

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Leitung Niederlassung Nymphenburg
Abteilungsleitung Immobilienverkauf
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Jutta Mühlmann-Rab

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Abgeordnete im Bundeskongress für die Immobilienwirtschaft (BVFI)




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